Startseite Segelschule/Motorbootschule Hering
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Kursbedingungen allgemein

Binnenkurse, Seekurse, Surfkurse und Funkkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Segelschule ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Der Vertrag kann bis 5 Tage vor Kursbeginn vom Kursteilnehmer kostenlos storniert werden. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, innerhalb der Gültigkeit des Vertrages an einem Ersatzkurs teilzunehmen.
Die Stornierung muss schriftlich mit der Post oder per Email erfolgen.

4.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar oder EC-Karte bezahlt werden oder aber auf das Konto der Segelschule Hering überwiesen werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

7.

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

8.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.

9.

Teilnehmer an Kursen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen und den Funkkursen können bei Nichtbestehen der Prüfung kostenlos an den nachfolgenden Theoriekursen bzw. den praktischen Übungen teilnehmen, bis sie die Prüfung bestanden haben.

10.

Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 100,- € möglich.

11.

Kursteilnehmer die einen Sportbootführerscheinkurs oder Funkkurs gebucht und bezahlt haben, können gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an diesem Kurs erneut teilnehmen.

12.

Sturm- oder Flautetermine können kostenlos wiederholt werden.

13.

Der Kursteilnehmer eines praktischen Motorboot-, Segel- oder Surfkurs versichert, dass er sicher schwimmen kann.

 

14.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 14.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.

15.

Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verlässt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.

16.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.

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