Bedingungen Clubmitgliedschaft
Vertragsbedingungen VIP
1.
Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem der anwesenden verantwortlichen Segellehrer, zu chartern. Die Segelschule garantiert, nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Reservierung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle für jeweils eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Dabei wird für die Jollen eine Ermäßigung von 10,- € auf den Charterpreis gewährt. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.
2.
Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.
3.
Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.
4.
Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für die Clubkarteninhaber kostenlos.
5.
Der/die Unterzeichnende erhält auf alle Theorie- und Praxiskurse der Segelschule Hering sowie auf Segeltörns der Segelreisen Hering einen Rabatt von 5% auf den Listenpreis laut gültiger Preisliste.
6.
Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.
7.
Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.
8.
Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.
9.
Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
10.
Familienangehörige eines VIP-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines VIP-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.
11.
Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:
a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.
b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.
c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.
12.
Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.
Vertragsbedingungen Silber
1.
Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem anwesenden verantwortlichen Segellehrer bzw. Eintragung in das Fahrtenbuch, kostenlos zu chartern. Die Segelschule garantiert während der Segelsaison und nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.
2.
Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.
3.
Die Charterbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
4.
Der Chartervertrag gilt jeweils für eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Der/die Unterzeichnende kann jedoch nach Feststellung, dass kein anderer Clubkarteninhaber das Boot segeln will und in Absprache mit den Segellehrern erneut für drei Unterrichtsstunden segeln, oder die Jolle den ganzen Tag nutzen.
5.
Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.
6.
Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für den Clubkarteninhaber kostenlos.
7.
Der/die Unterzeichnende erhält auf alle Kurse der Segelschule Hering und Törns der Segelreisen Hering einen Rabatt von 10% auf den Preis laut gültiger Preisliste.
8.
Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.
9.
Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.
10.
Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.
11.
Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Alle Leistungen, die aus der Clubmitgliedschaft resultieren, gelten für die Dauer dieses Vertrags.
12.
Familienangehörige eines Silber-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines Silber-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.
13.
Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:
a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.
b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.
c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.
14.
Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.
Vertragsbedingungen Gold
1.
Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem anwesenden verantwortlichen Segellehrer bzw. Eintragung in das Fahrtenbuch, kostenlos zu chartern. Die Segelschule garantiert während der Segelsaison und nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.
2.
Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.
3.
Die Charterbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
4.
Der Chartervertrag gilt jeweils für eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Der/die Unterzeichnende kann jedoch nach Feststellung, dass kein anderer Clubkarteninhaber das Boot segeln will und in Absprache mit den Segellehrern erneut für drei Unterrichtsstunden segeln, oder die Jolle den ganzen Tag nutzen.
5.
Der/die Unterzeichnende hat das Recht, an allen Theorie- und Praxiskursen (außer Privatkurse) der Segelschule Hering höchstens einmal pro Vertragsjahr kostenlos teilzunehmen.
6.
Bei Teilnahme an Segeltörns der Segelreisen Hering gewähren wir einen Rabatt von 25% auf den gültigen Listenpreis.
7.
Einmal im Jahr kann der Clubkarteninhaber an sog. "Last-Minute-Angeboten" (Segeltörns der Segelreisen Hering) kostenlos teilnehmen. Die Buchung kann jeweils ab Montag 12.00 Uhr vor Törnbeginn erfolgen. Vorherige Reservierung ist für diese Törns nicht möglich.
8.
Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.
9.
Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für den Clubkarteninhaber kostenlos.
10.
Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.
11.
Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.
12.
Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.
13.
Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Alle Leistungen, die aus der Clubmitgliedschaft resultieren, gelten für die Dauer dieses Vertrags.
14.
Familienangehörige eines Gold-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines Gold-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.
15.
Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:
a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.
b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.
c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.
16.
Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.