Kursbedingungen Allgemein

Binnenkurse, Seekurse, Seminare und Funkkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Segelschule ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Der Vertrag kann bis 5 Tage vor Kursbeginn vom Kursteilnehmer kostenlos storniert werden. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, innerhalb der Gültigkeit des Vertrages an einem Ersatzkurs teilzunehmen.
Die Stornierung muss schriftlich mit der Post oder per Email erfolgen.

4.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar oder EC-Karte bezahlt werden oder aber auf das Konto der Segelschule Hering überwiesen werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

7.

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

8.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.

9.

Teilnehmer an Kursen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen und den Funkkursen können bei Nichtbestehen der Prüfung kostenlos an den nachfolgenden Theoriekursen bzw. den praktischen Übungen teilnehmen, bis sie die Prüfung bestanden haben.

10.

Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 100,- € möglich.

11.

Kursteilnehmer die einen Sportbootführerscheinkurs oder Funkkurs gebucht und bezahlt haben, können gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an diesem Kurs erneut teilnehmen.

12.

Sturm- oder Flautetermine können kostenlos wiederholt werden.

13.

Der Kursteilnehmer eines praktischen Motorboot-, Segel- oder Surfkurs versichert, dass er sicher schwimmen kann.

 

14.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 14.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.

15.

Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verlässt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.

16.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.

Kursbedingungen Onlinekurse

Onlinekurse für den SBF Binnen/See, SKS, FKN und Funk

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.

2.

Nach Eingang der Anmeldung bei der Segelschule Hering erhält der Anmeldende eine Kursbestätigung und eine Rechnung über die Kursgebühr. Mit dem Zahlungeingang der Kursgebühr kommt zwischen dem Anmeldenden und der Segelschule ein Ausbildungsvertrag zustande, der unten nach Art, Beginn und Dauer näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Die Anmeldung kann bis zum Zahlungseingang der Kursgebühr widerrufen werden. Eine Stornierung des Kurses nach Zahlungseingang der Kursgebühr und Zusendung der Online Unterlagen ist nicht mehr möglich. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, innerhalb der Gültigkeit des Vertrages an einem Ersatzkurs teilzunehmen.
Die Widerufung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen.

4.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

5.

Die Kursgebühr kann per Überweisung oder in bar bzw. EC-Karte im Büro der Segelschule entrichtet werden.

6.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

7.

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

8.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.

9.

Teilnehmer an Kursen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen und den Funkkursen können bei Nichtbestehen der Prüfung kostenlos an den nachfolgenden Theoriekursen bzw. den praktischen Übungen teilnehmen, bis sie die Prüfung bestanden haben.

10.

Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 100,- € möglich.

Die Lizenz für die Nutzung der Simulations-Software für die Funkgeräte ist 8 Wochen gültig. Eine Verlängerung der Lizenz ist gegen eine Zusatzgebühr möglich.

11.

Kursteilnehmer die einen Sportbootführerscheinkurs oder Funkkurs zu einem früheren Zeitpunkt gebucht und bezahlt haben, können gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an diesem Kurs erneut teilnehmen.

12.

Sturm- oder Flautetermine können kostenlos wiederholt werden.

13.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 14.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.

14.

Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verlässt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.

15.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.

Kursbedingungen Fernkurse

SSS, SHS

1.

Durch Abschicken dieser Anmeldung erklärt der/die Anmeldende, dass er/sie an dem unten beschriebenen Kurs teilnimmt und sich verpflichtet, die vereinbarte Kursgebühr mit der Anmeldung zu zahlen. Wahlweise kann die Kursgebühr auch mit 50% (fünfzig Prozent) bei Anmeldung und 50% (fünfzig Prozent) bei Erhalt der ersten Unterrichtssendung gezahlt werden. Spätestens vier Wochen nach Eingang der Anmeldung wird die restliche Kursgebühr fällig. Der/die Anmeldende hat das Recht, das gesamte Kursmaterial ganz oder in Teilsendungen abzufordern, sobald die Kursgebühr entrichtet ist.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb von vierzehn Tagen von der Segelschule Hering schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem/der Anmeldenden und der Segelschule Hering ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der umseitig nach Art und Beginn (Zusendung der ersten Sendung des Unterrichtsmaterials) näher bezeichnet wird. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der ersten Zusendung hat der/die Anmeldende das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

3.

Die Segelschule Hering haftet bis zur Höhe der Kursgebühr. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule Hering zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so muss die bereits bezahlte Kursgebühr von der Segelschule Hering rückerstattet werden. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

4.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, die zugesandten Hausaufgaben spätestens nach Ablauf von zwölf Tagen nach Zugang korrigiert und mit Kommentar versehen zusammen mit der nächsten Zusendung an den/die Kursteilnehmer/in zurückzuschicken.

5.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich bei Prüfungen in Berlin die Kursteilnehmer bei den staatlichen Stellen anzumelden und bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten zu helfen.

6.

Die Segelschule Hering verpflichtet sich, einen Telefon-, Fax- bzw. Email Service einzurichten (außer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August), in dem der/die Kursteilnehmer/in Probleme des Lehrstoffes ansprechen kann und eine individuelle Beratung erhält.

7.

Alle Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung der Segelschule Hering sind unzulässig und begründen zusätzlich zum urheberrechtlichen Schutz einen Schadensersatzanspruch der Segelschule Hering.

8.

Die Prüfungen zum SBF See finden in Berlin statt und werden vom Prüfungsausschuss des DSV und DMYV als Beauftragten des Bundesverkehrsministerium abgenommen. Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss DSV/DMYV bestimmt.

9.

Alle gebuchten Kurse müssen spätestens zwölf Monate nach Anmeldungsdatum abgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Leistungspflicht der Segelschule Hering mehr.

10.

Gerichtsstand ist Berlin.

Kursbedingungen Minderjährige

Ferienkurse, Kinderkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der/die Erziehungsberechtigte, dass das Kind wie oben mit Namen angegeben an dem durch das Datum bestimmte Kurs teilnehmen wird. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Segelschule ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist.

3.

Der Vertrag kann bis 5 Tage vor Kursbeginn vom Kursteilnehmer kostenlos storniert werden. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
Die Stornierung muss schriftlich mit der Post oder per Email erfolgen.

4.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar bezahlt oder aber auf das Konto der Segelschule Hering überwiesen werden. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

7.

Die Segelschule Hering hat das Recht, Kinder vom weiteren Kursverlauf ohne Entschädigungsanspruch auszuschließen, wenn sie sich trotz mehrmaliger Ermahnung nicht an die Sicherheitsauflagen des/der Lehrgangsleiter/in halten oder trotz Aufforderung keine Rettungsweste tragen (wird von der Segelschule gestellt). Es wird erwartet, dass die Kinder Turnschuhe und segelgerechte Kleidung mitbringen. Das Risiko der An- und Abfahrt wird allein von dem/der Erziehungsberechtigten getragen. Die Segelschule Hering übernimmt dafür keine Haftung.

8.

Der/die Erziehungsberechtigte versichert, dass das angemeldete Kind mindestens 5 Minuten schwimmen kann.

9.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von den Erziehungsberechtigten zu ersetzen.

10.

Die Segelschule Hering behält sich vor, einen Kurs kurzfristig abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Kindern nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann in voller Höhe zurückerstattet.

Bedingungen Charter

Vertragsbedingungen Bootscharter

§1 Haftung

Der Charterer/Schiffsführer versichert, Inhaber eines gültigen Führerscheines für Binnengewässer unter Segel zu sein. Soweit nicht identisch, haften Charterer und Schiffsführer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Charterer haftet dem Vercharterer für alle Crewmitglieder wie für vertragliche Erfüllungsgehilfen. Der Charterer haftet für alle Schäden, die nicht über die Versicherung reguliert werden können. Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Soweit der Vercharterer für vom Charterer zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht werden sollte, stellt der Charterer den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei.

Ist dem Vercharterer, aus welchen Gründen immer, die Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, so ist er berechtigt, ein Boot desselben oder ähnlichen Typs zur Übergabe anzubieten. Wird ein Boot nicht zeitgerecht vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer 3 Stunden nach vereinbartem Übergabetermin bei voller Erstattung der geleisteten Chartergebühr von diesem Vertrag zurücktreten. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, kann er Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit verlangen, um die das Boot verspätet übergeben wurde. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

§2 Sorgfaltspflicht des Charterers

Der Charterer muss vor Antritt der Fahrt Boot und Ausrüstung gründlich überprüfen. Mängel sind zu protokollieren und vom Übergeber unterzeichnen zu lassen. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot wieder sauber zu übergeben. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer, keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben, das Boot nicht an Drittte weiterzugeben, an keinen Wettfahrten teilzunehmen, Schleppfahrten nur im Notfall vorzunehmen, an dem Boot und an der Ausrüstung nichts zu verändern, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sowie bei Windstärken über 6 Bft. einen sicheren Hafen oder Bucht nicht zu verlassen.

§3 Unfälle und Schäden

Unfälle und/oder Beschädigungen müssen vom Vercharterer oder einer von ihm beauftragten Person sofort und umgehend mitgeteilt werden. Innerhalb einer Woche nach Schadenereignis ist ein schriftlicher Bericht unterschrieben an den Vercharterer einzureichen.

Das Boot ist haftpflichtversichert. Der Charterer haftet während der Charterzeit für alle Schäden am Boot und für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, unabhängig von der Frage des Verschuldens, mit einer Selbstbeteiligung von 400,- € (Galeon/Rügenjolle) bzw. 500,- € (Randmeerjolle/Laser Vago).

Ausgenommen sind Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Charterers entstanden sind. In diesem Fall haftet der Charterer in voller Höhe des enstandenen Schadens.

§4 Bootsübergabe und Rückgabe

Das Boot muss vom Vercharterer auslaufklar übergeben werden. Das Boot gilt dann als auslaufklar, wenn der Charterer mit Besatzung an Bord kann und keine wesentliche Bordeinrichtung in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist oder fehlt. Die Rückgabe des Bootes durch den Charterer gilt dann als abgeschlossen, wenn es gereinigt, überprüft im vereinbarten Übergabehafen an den Vercharterer übergeben wird.

Der Charterer verpflichtet sich, das Boot nicht ohne Aufsicht zu lassen, bis der Vercharterer oder Nachcharterer es übernimmt. Der Charterer ist dem Vercharterer oder dem Nachcharterer für dadurch entstehende Kosten schadensersatzpflichtig.

Clubbedingungen VIP

1.

Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem der anwesenden verantwortlichen Segellehrer, zu chartern. Die Segelschule garantiert, nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Reservierung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle für jeweils eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten. Dabei wird für die Jollen eine Ermäßigung von 10,- € auf den Charterpreis gewährt. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.

2.

Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.

3.

Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.

4.

Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für die Clubkarteninhaber kostenlos.

5.

Der/die Unterzeichnende erhält auf alle Theorie- und Praxiskurse der Segelschule Hering sowie auf Segeltörns der Segelreisen Hering einen Rabatt von 5% auf den Listenpreis laut gültiger Preisliste.

6.

Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.

7.

Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.

8.

Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.

9.

Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

10.

Familienangehörige eines VIP-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines VIP-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.

11.

Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:

a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.

b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.

c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.

12.

Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.

 

Clubbedingungen Silber

1.

Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem anwesenden verantwortlichen Segellehrer bzw. Eintragung in das Fahrtenbuch, kostenlos zu chartern. Die Segelschule garantiert während der Segelsaison und nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.

2.

Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.

3.

Die Charterbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

4.

Der Chartervertrag gilt jeweils für eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Der/die Unterzeichnende kann jedoch nach Feststellung, dass kein anderer Clubkarteninhaber das Boot segeln will und in Absprache mit den Segellehrern erneut für drei Unterrichtsstunden segeln, oder die Jolle den ganzen Tag nutzen.

5.

Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.

6.

Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für den Clubkarteninhaber kostenlos.

7.

Der/die Unterzeichnende erhält auf alle Kurse der Segelschule Hering und Törns der Segelreisen Hering einen Rabatt von 10% auf den Preis laut gültiger Preisliste.

8.

Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.

9.

Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.

10.

Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.

11.

Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Alle Leistungen, die aus der Clubmitgliedschaft resultieren, gelten für die Dauer dieses Vertrags.

12.

Familienangehörige eines Silber-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines Silber-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.

13.

Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:

a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.

b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.

c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.

14.

Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.

Clubbedingungen Gold

1.

Der/die Unterzeichnende hat das Recht, am Bootshaus der Segelschule am "Großen Fenster" eine Jolle, in Absprache mit einem anwesenden verantwortlichen Segellehrer bzw. Eintragung in das Fahrtenbuch, kostenlos zu chartern. Die Segelschule garantiert während der Segelsaison und nach Maßgabe der freien Plätze, bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung (online oder telefonisch) die Bereitstellung einer Jolle. Es gelten ansonsten die Vertragsbedingungen für Bootscharter.

2.

Reservierte Boote müssen bis 10 Minuten vor Charterbeginn abgeholt werden. Die Segelschule behält sich sonst vor, die Boote anderweitig zu nutzen.

3.

Die Charterbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

4.

Der Chartervertrag gilt jeweils für eine Einheit aus drei Unterrichtsstunden á 60 Minuten in der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Der/die Unterzeichnende kann jedoch nach Feststellung, dass kein anderer Clubkarteninhaber das Boot segeln will und in Absprache mit den Segellehrern erneut für drei Unterrichtsstunden segeln, oder die Jolle den ganzen Tag nutzen.

5.

Der/die Unterzeichnende hat das Recht, an allen Theorie- und Praxiskursen (außer Privatkurse) der Segelschule Hering höchstens einmal pro Vertragsjahr kostenlos teilzunehmen. 

6.

Bei Teilnahme an Segeltörns der Segelreisen Hering gewähren wir einen Rabatt von 25% auf den gültigen Listenpreis.

7.

Einmal im Jahr kann der Clubkarteninhaber an sog. "Last-Minute-Angeboten" (Segeltörns der Segelreisen Hering) kostenlos teilnehmen. Die Buchung kann jeweils ab Montag 12.00 Uhr vor Törnbeginn erfolgen. Vorherige Reservierung ist für diese Törns nicht möglich.

8.

Der Clubkarteninhaber hat das Recht, an den in der Saison stattfindenden internen Fun-Regatten der Segelschule kostenlos teilzunehmen.

9.

Die Teilnahme am Seglertreff - jeweils am Samstag ab 17.00 Uhr innerhalb der Saison von Mai bis Ende September - ist für den Clubkarteninhaber kostenlos.

10.

Exklusiv bietet die Segelschule Veranstaltungen für seine Clubmitglieder an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Segelschule behält sich vor, weitere Schüler zu diesen Terminen einzuladen.

11.

Der/die Unterzeichnende erhält einen Zugang zum Clubangebot auf den Internetseiten der Segelschule. Hier kann die Onlinereservierung der Segeljollen vorgenommen werden.

12.

Dem Clubkartenmitglied wird eine persönliche, nicht übertragbare Clubkarte ausgehändigt. Diese ist bei Inanspruchnahme eines der Angebote vorzuzeigen.

13.

Dieser Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Alle Leistungen, die aus der Clubmitgliedschaft resultieren, gelten für die Dauer dieses Vertrags.

14.

Familienangehörige eines Gold-Clubmitgliedes, das die volle Mitgliedsgebühr entrichtet (Vollmitglied), erhalten bei Abschluss eines Gold-Club Vertrages 50% Nachlass auf die Clubgebühr. Als Familienangehörige gelten Personen, die im selben Haushalt leben, wie das Vollmitglied. Den Nachweis darüber muss der Antragsteller mit einer Kopie des Personalausweises erbringen.

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Vertragsjahres. Bei einer gewünschten Vertragsverlängerung muss erneut die Zugehörigkeit zum Haushalt des Vollmitglieds nachgewiesen werden.

15.

Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des/der Unterzeichnenden zu kündigen, wenn:

a) die Boote und Einrichtungen der Segelschule vom Unterzeichnenden schuldhaft beschädigt bzw. nicht sorgfältig behandelt werden.

b)durch unkameradschaftliches Verhalten des/der Unterzeichnenden das besondere Vertrauensverhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, empfindlich gestört wird.

c) bei Rückstand der fälligen Gebühr von mehr als 1 Monat.

16.

Dieser Antrag gilt als angenommen und als rechtswirksame vertragliche Erklärung, wenn er von der Segelschule bestätigt und vom Unterzeichnenden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung widerrufen wird.