KURSBEDINGUNGEN:
1. Durch absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen
ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch
das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse
werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.
2. Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich
abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Brauer & Schubert GbR ein
Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist.
Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
3. Der Vertrag kann bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Stornogebühr
beträgt 40,- €. Bei gleichzeitiger
Anmeldung zu mehreren Kursen muß die Stornierung bis 10 Tage vor Beginn des frühesten
Kurses bei der Segelschule eingehen.
4. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht
abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort
zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muß der Anmeldende nicht annehmen.
Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
5. Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu
diesem Datum in bar, per Scheck oder EC-Karte bezahlt werden oder aber auf ein Konto überwiesen
werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die
Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.
6. Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet,
wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn,
die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.
7. Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine.
Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden.
Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.
8. Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt.
Der gewählte Prüfungstermin muß jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.
9. Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend
gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist
hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 99,- € möglich.
10. Theoretische Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden, lediglich die staatliche
Prüfungsgebühr wird für die Teilnahme fällig.
Teilnehmer an Kurs A und B können bei Nichtbestehen einer praktischen Prüfung gegen eine
Gebühr von 99,- € 4 Termine á 4
Unterrichtsstunden erneut segeln und sich zur praktischen Prüfung anmelden. Teilnehmer an
Kurs C können die Prüfung bei Nichtbestehen kostenlos wiederholen (außer
Prüfungsgebühr).
11. Teilnehmer an Kurs K bis W können bei Nichtbestehen einer Prüfung gegen
Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an dem nächsten
Kurs teilnehmen.
12. Bis zu drei Sturm- oder Flautetermine können bei Buchung von Kurs A, B oder C
kostenlos wiederholt werden.
13. Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von
ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den
Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter
Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 12.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag
bzw. am Freitag bis 12.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit
etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.
14. Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne
Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung
ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt
mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verläßt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers
werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule
während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.
15. Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden,
die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer
verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.
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