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Aktuelle Termine

Sportbootführerschein Binnen
18.05.2012
18:00 Uhr
Kurs 07/12
Wochenendkurs
Binnen Zusatz
18.05.2012
18:00 Uhr
Kurs 07/12
Zusatzkurs Motor
19.05.2012
14:00 Uhr
Kurs 07/12
Zusatzkurs Motor
23.05.2012
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Kurs 06/12
Segelgrundkurs
26.05.2012
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Kurs 02/12
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Buchung eines Binnen-Kurses

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Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit per Telefon: 030 / 861 07 01

Kursbedingungen allgemein

Binnenkurse, Seekurse, Surfkurse und Funkkurse

1.

Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns oder die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.

2.

Wird die Anmeldung nicht innerhalb 10 Tagen von der Segelschule schriftlich abgelehnt, so ist zwischen dem Anmeldenden und der Brauer & Schubert GbR ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

3.

Der Vertrag kann bis 10 Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Stornogebühr beträgt 40,- €. Bei gleichzeitiger Anmeldung zu mehreren Kursen muß die Stornierung bis 10 Tage vor Beginn des frühesten Kurses bei der Segelschule eingehen.

4.

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muß der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

5.

Die Kursgebühr wird spätestens am 1. Kurstag fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar, per Scheck oder EC-Karte bezahlt werden oder aber auf ein Konto überwiesen werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die Kursgebühr bestimmt sich nach der bei Eingang der Anmeldung gültigen Preisliste.

6.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

7.

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

8.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muß jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.

9.

Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 99,- € möglich.

10.

Theoretische Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden, lediglich die staatliche Prüfungsgebühr wird für die Teilnahme fällig. Teilnehmer an Kurs A und B können bei Nichtbestehen einer praktischen Prüfung gegen eine Gebühr von 99,- € 4 Termine á 4 Unterrichtsstunden erneut segeln und sich zur praktischen Prüfung anmelden. Teilnehmer an Kurs C können die Prüfung bei Nichtbestehen kostenlos wiederholen (außer Prüfungsgebühr).

11.

Teilnehmer an Kurs K bis W können bei Nichtbestehen einer Prüfung gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an dem nächsten Kurs teilnehmen.

12.

Bis zu drei Sturm- oder Flautetermine können bei Buchung von Kurs A, B oder C kostenlos wiederholt werden.

13.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 12.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 12.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.

14.

Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verläßt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.

15.

Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.

Ihr gewählter Kurs

Sportbootführerschein Binnen
02.03.2012
18:00 Uhr
Kurs 03/12
Wochenendkurs

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Kurs: Sportboot-Binnen
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